Jugendkampagne zur
PGR-Wahl 2010

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Was macht der Pfarrgemeinderat?

Der Pfarrgemeinderat ist ein Gremium in der Pfarrei. Die Mitglieder werden von den Katholiken der Pfarrei für vier Jahre direkt gewählt. Das Laiengremium ist vom Erzbischof anerkannt. Die Pfarrgemeinderäte können Schwerpunkte setzen und Projekte initiieren. Daher hat er im Leben der Pfarrei eine Schlüsselstelle, denn hier laufen viele Informationen zusammen, es werden Entscheidungen in verschiedenen Bereichen getroffen und Gruppen und Initiativen vernetzt. Der Pfarrgemeinderat berät und unterstützt den Pfarrer und die pastoralen MitarbeiterInnen bei vielen Fragen der Pfarrei. In gesellschaftspolitischen Fragen entscheidet und handelt der Pfarrgemeinderat eigenverantwortlich. Zu den vorrangigen Aufgaben des PGRs gehört es, das gesellschaftliche Umfeld menschenwürdig zu gestalten.

In den Pfarrgemeinderat gewählt werden kann jede(r) KatholikIn, der/die am Wahltag 16 Jahre ist und seit mindestens drei Monaten in der Pfarrei wohnt. In der Erzdiözese München und Freising können Jugendliche bereits ab 14 Jahren wählen. Neben den gewählten VertreterInnen gibt es die amtlichen Mitglieder. Das sind beispielsweise der Pfarrer, der Kaplan, Gemeinde- und PastoralreferentIn. Meistens werden in den Pfarreien Ausschüsse mit Schwerpunktsthemen wie Jugend, Feste oder Öffentlichkeitsarbeit gebildet.

Mit freundlicher Unterstützung des

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Kirchliche Jugendarbeit BDKJ Bayern